Heizungsgesetz?
Kein Problem.
So geht zukunftssicher heizen
Heizungsgesetz, CO2-Preis, kommunale Wärmeplanung – die Debatte ist groß, die Verunsicherung auch
Mehr als 21 Millionen Heizungen sorgen in Deutschland für ein warmes Zuhause. Ein großer Teil ist veraltet und rund 75 Prozent laufen mit Gas oder Öl. Im Jahr 2025 lag der Anteil von Gasheizungen bei den Neuanlagen bei ca. 45 Prozent. Gleichzeitig wurden nur 627.000 neue Heizgeräte verkauft – 50 Prozent weniger als im Jahr 2023, vor der Einführung des GEG.
Ein zentrales Problem: Politische Vorgaben und anhaltende Diskussionen in den Medien sorgen für große Unsicherheit bei den Kunden und führen dazu, dass Modernisierungsentscheidungen vertagt werden.
Wir schaffen Orientierung und zeigen Wege auf
Die gute Nachricht ist: Es gibt sichere Lösungen. Und zwar mehr, als viele vermuten. Mit vier erprobten Technologien lässt sich der Heizungstausch schon heute bei vielen Kunden realisieren – GEG-konform, wirtschaftlich sinnvoll und technisch umsetzbar.
Hier finden SHK-Fachbetriebe und Energieberater wichtige Informationen, um ihre Kundinnen und Kunden über die Technik hinaus fundiert und überzeugend zu beraten.
Klarheit statt Unsicherheit: Was ändert sich eigentlich?
Die aktuelle Regierung will das bestehende Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz überarbeiten. Im Februar 2026 wurden dazu erste Eckpunkte veröffentlicht. Der große Unterschied liegt künftig in der neuen Option Gas- und Ölkessel weiter einbauen zu können und diese über eine Bio-Treppe langsam klimaneutral zu machen.
Es handelt sich dabei nur um Eckpunkte, dennoch zeichnet sich ab, dass das Nachfolgegesetz wieder mehr Wahlfreiheit im Heizungskeller bedeutet und mehr Lösungsoptionen für die Kunden bietet. Die auf dieser Seite empfohlenen Modernisierungslösungen haben weiterhin Bestand.
Für Bestandsgebäude hätten die Vorgaben des GEG erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung gegriffen – in Städten mit über 100.000 Einwohnern ab Juli 2026, in kleineren Kommunen ab Juli 2028.
Sowohl im Rahmen des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes sowie des angekündigten Gebäudemodernisierungsgesetzes sind keine weiteren Verschärfungen vorgesehen. Bisher gesetzeskonforme Technologien bleiben daher auch künftig sicher einsetzbar.
Technologieoffen: Was weiterhin möglich bleibt
Gas- und Hybridheizungen bleiben weiterhin erlaubt – sie dürfen eingebaut und repariert werden. Für Gasheizungen besteht aktuell die Pflicht sie ab 2029 mit 15 Prozent Biomethan zu betreiben. Nach der Überarbeitung zum GMG wird ab 2029 voraussichtlich ein Tarif mit 10 Prozent Biomethan verpflichtend. Höhere Anteile Biomethan werden folgen und über eine Treppe in drei Stufen bis zum Jahr 2040 definiert.
Nur Anlagen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden. Wärmepumpen und Pelletheizungen binden direkt erneuerbare Energien ein und sind deshalb ohnehin als Erfüllungsoption gesetzt. Die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gassystemen ist aktuell noch Pflicht, soll aber mit der Überarbeitung des Gesetzes entfallen. Dennoch wird das SHK-Handwerk als kompetenter Ansprechpartner gefragt bleiben. Auch viele der Schornsteinfeger sind eingetragene Energieberater und können helfen, den durch das GEG entstandenen Stau aufzulösen.
Gebäudeenergiegesetz und kommunale Wärmeplanung
Qualität trifft Innovation
Mit uns geht zukunftssicheres Heizen ganz einfach
Zukunftssicher heizen – diese vier Systeme bieten eine sichere Planung
Zukunftssicher heizen ist keine Zukunftsvision!
Trotz der vielen Diskussionen sind die technischen Lösungen längst verfügbar. Vier erprobte Heiztechnologien erfüllen bereits heute die gesetzlichen Vorgaben und bieten Investitionssicherheit für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer.
Pelletheizung: nachwachsende Alternative
Wärmepumpe: umweltfreundliche Heizung
Sie gelten als Standard im Neubau und in gut gedämmten Bestandsgebäuden. Sie nutzen Umweltwärme effizient und erreichen mit Ökostrom maximalen Klimanutzen. In Kombination mit Photovoltaik und Stromspeicher lässt sich der Strombedarf für die Geräte deutlich senken und die Versorgung nachhaltig stabil gestalten. Von der einfachen Luft-Wasser-Wärmepumpe bis zur hocheffizienten Sole-Wasser-Wärmepumpe, der Staat unterstützt den Umstieg mit attraktiven Förderprogrammen. Der Fokus im Wärmemarkt wird auch künftig auf Wärmepumpen bleiben.
Gas-Heizung: zukunftssicher mit Biogas
Moderne Gas-Brennwertsysteme sind und bleiben erlaubt – vorausgesetzt, sie nutzen ab 2029 schrittweise mehr erneuerbare Gase. Biogas ist bereits heute gut einsetzbar, perspektivisch auch H2. Bestehende Netze, Hausanschlüsse und Geräte können weiterhin genutzt werden. Studien zeigen: Es wird deutlich mehr Biogas verfügbar sein, als für die Umstellung von Gasheizungen nötig ist. Für viele bleibt die Gasheizung damit eine preiswerte und sinnvolle Lösung für die Modernisierung.
Hybridheizung: flexibel und ökonomisch
Pelletheizung: nachwachsende Alternative
Wärmepumpe: umweltfreundliche Heizung
Sie gelten als Standard im Neubau und in gut gedämmten Bestandsgebäuden. Sie nutzen Umweltwärme effizient und erreichen mit Ökostrom maximalen Klimanutzen. In Kombination mit Photovoltaik und Stromspeicher lässt sich der Strombedarf für die Geräte deutlich senken und die Versorgung nachhaltig stabil gestalten. Von der einfachen Luft-Wasser-Wärmepumpe bis zur hocheffizienten Sole-Wasser-Wärmepumpe, der Staat unterstützt den Umstieg mit attraktiven Förderprogrammen. Der Fokus im Wärmemarkt wird auch künftig auf Wärmepumpen bleiben.
Gas-Heizung: zukunftssicher mit Biogas
Moderne Gas-Brennwertsysteme sind und bleiben erlaubt – vorausgesetzt, sie nutzen ab 2029 schrittweise mehr erneuerbare Gase. Biogas ist bereits heute gut einsetzbar, perspektivisch auch H2. Bestehende Netze, Hausanschlüsse und Geräte können weiterhin genutzt werden. Studien zeigen: Es wird deutlich mehr Biogas verfügbar sein, als für die Umstellung von Gasheizungen nötig ist. Für viele bleibt die Gasheizung damit eine preiswerte und sinnvolle Lösung für die Modernisierung.
Hybridheizung: flexibel und ökonomisch
Hybridheizung: doppelt clever
Besonders im Gebäudebestand sind Hybridheizungen aus Gasheizung und Wärmepumpe eine effiziente Lösung. Hier übernimmt die Wärmepumpe den Großteil der Heizlast, während die Gasheizung in kalten Spitzenzeiten flexibel zugeschaltet wird. Auch viele vorhandene Gas-Brennwertanlagen lassen sich zu einem Hybridsystem erweitern. Damit wird schrittweises Modernisieren möglich – angepasst an den Sanierungsstand des Gebäudes und die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer.
Wärmepumpe: klimaschonend heizen
Sie gelten als Standard im Neubau und in gut gedämmten Bestandsgebäuden. Sie nutzen Umweltwärme effizient und erreichen mit Ökostrom maximalen Klimanutzen. In Kombination mit Photovoltaik und Stromspeicher lässt sich der Strombedarf für die Geräte deutlich senken und die Versorgung nachhaltig stabil gestalten. Von der einfachen Luft-Wasser-Wärmepumpe bis zur hocheffizienten Sole-Wasser-Wärmepumpe, der Staat unterstützt den Umstieg aktuell mit attraktiven Förderprogrammen.
Gas-Heizung: zukunftssicher mit Biogas
Pelletheizung: erneuerbare Alternative
Pelletheizungen bieten als CO2-neutrale Heizlösung eine hohe Versorgungssicherheit und planbare Betriebskosten – unabhängig von schwankenden Energiemärkten. Besonders im ländlichen Raum, wenn ausreichend Lagerfläche zur Verfügung steht bspw. bei der Umstellung einer Ölheizung, sind sie eine attraktive Option. Die Technik ist ausgereift, GEG-konform und wird staatlich gefördert. Zudem stammen die Pellets meist aus heimischer Produktion – ein Plus für regionale Wertschöpfung und Nachhaltigkeit.
CO2-Preis: Ein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Lösungen
Neben den gesetzlichen Vorgaben spielt auch der CO2-Preis eine Rolle bei der Heizungswahl. Er ist heute bereits Teil der Energiekosten für Erdgas und Heizöl – und wird in den kommenden Jahren moderat steigen. Derzeit liegt er innerhalb eines Korridors von 55 € bis 65 € pro Tonne. Für das Jahr 2030 prognostiziert die EU einen Wert von 48–80€/t CO2. Das bedeutet: fossile Energien werden schrittweise weniger attraktiv, Energiesparen und Erneuerbare einbinden sollten daher das Ziel sein.
Beratungspflicht: Klar informieren, rechtssicher beraten
Status Quo – die Pflicht soll nach künftigem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen! Wir empfehlen natürlich immer eine fachliche Beratung zum Heizsystem vom Profi.
Beim Einbau von Öl- und Gasheizungen schreibt das GEG eine verpflichtende Beratung vor. Für SHK-Betriebe bedeutet das: zusätzlichen Aufwand – bei ohnehin engen Kapazitäten und Unsicherheiten. Denn was die betreffende Kommune in ihrer Wärmeplanung verabschieden wird oder wie sich Strom-, Gas- und CO2-Preise entwickeln werden, kann der Handwerker nicht wissen.
Hier finden Fachbetriebe fundierte Informationen, praxistaugliche Argumente und klare Fakten zu GEG-konformen Heiztechnologien. Einfach erklärt, fachlich belastbar und zitierbar – damit Sie Ihre Kundinnen und Kunden kompetent und sicher beraten können.
Expertenthemen
Neue Gase
Sole-Wärmepumpe
Gasnetze
Mehrfamilienhäuser & Quartiere
Häufig gestellte Fragen
Nein, nicht sofort. Nur Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Diese Austauschpflicht gibt es schon länger. Alle funktionierenden Heizungen dürfen also weiter betrieben und auch repariert werden.
Es dürfen weiterhin alle Heizsysteme verbaut werden, die die gesetzlichen GEG-Vorgaben erfüllen. Dazu zählen Gas-Brennwertheizungen mit 10-Prozent-Beimischung erneuerbarer Gase ab 2029, Hybridheizungen (Gas und Wärmepumpe), Wärmepumpen, Pelletheizungen, Brennstoffzellen sowie Nah- und Fernwärmeanschlüsse.
Wichtig: Aktuell gilt das GEG und damit auch noch die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel im Neubau. Im Gebäudebestand greifen die Vorgaben erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung. Nach Überarbeitung des Gesetzes werden diese Regeln voraussichtlich entfallen.
Fällt eine Heizung aus und kann nicht mehr repariert werden, gelten Übergangsfristen: Für Ein- und Zweifamilienhäuser 5 Jahre, für Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern 8 Jahre, bei geplantem Fernwärmeanschluss 10 Jahre. In dieser Zeit darf noch mit herkömmlicher Technik weitergeheizt werden.
Die Beratung darf von SHK-Handwerkern, Energieberatern oder Schornsteinfegern übernommen werden. Für Fachhandwerker ist das eine echte Chance, Kunden umfassend zu beraten und direkt passende Lösungen anzubieten.
Beachte: Diese Regel wird nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes voraussichtlich entfallen.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens ab Mitte 2026, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028. Erst danach gilt die verpflichtende 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe für den Bestand.
Biogas lässt sich ohne große Umbauten direkt in den bestehenden Gasnetzen nutzen. Es ist chemisch identisch zu Erdgas, aber klimaschonend. Dadurch können bestehende Gasheizungen einfach auf Biogas umgestellt werden. Gebäude müssen dafür nicht aufwendig umgebaut werden. Das macht Biogas zur idealen Lösung, wenn eine Wärmepumpe wegen der Bausubstanz oder Infrastruktur an Grenzen stößt.
Biogas ist heute ca. 30 % teurer als Erdgas, unterliegt aber nicht dem CO2-Preis, daher braucht der Kunde auf den Biogasanteil keinen CO2-Preis zahlen. Steigt der CO2-Preis sinkt der Preisabstand zwischen Biogas und Erdgas. Das spricht für einen steigenden Biogasanteil.
Der CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl schrittweise. Aktuell liegt der Preis in einem Korridor von 55–65 Euro pro Tonne CO2, wird aber laut aktuellen Prognosen bis 2035 auf 65 bis 100 Euro steigen. Je stärker also fossile Energieträger eingesetzt werden, desto höher fallen die laufenden Heizkosten für den Kunden aus. Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Pellets oder Biogas bleiben von dieser CO2-Bepreisung verschont und bieten damit langfristig stabile Kosten.